Weichenstellung für den Wind?

 

 

 
 

Das Windturbinen-Syndrom  .pdf 1,1 MB

 
     
 

Es gibt in NRW zurzeit über 2800 Windenergieanlagen mit einer Leistung von über 3150 Megawatt. Die treibende Kraft bei der Errichtung ist, dass ein Teil der Beteiligten ein Geschäft wittern. Die Sorge um Klima und Umwelt ist ein sehr fadenscheiniges Argument, unter dem Gesichtspunkt des enormen Eingriffs in die Natur, beim Bau und Betrieb dieser Einrichtungen.

 
     
  Wirkungsgrad  
     
  Windkraftanlagen in unserer Region haben nur eine Ausbeute von 20% gegenüber einer Offshoranlage in der Nordsee. Vergleicht man die Volllast Betriebszeiten von Windkraftanlagen an verschiedenen Standorten so ergibt sich folgendes Bild: Auf dem Meer werden 4500 Volllaststunden pro Jahr erreicht, an der Küste 3000, im Binnenland 1800, in bergigen Regionen maximal 900 Volllaststunden /Jahr. Das Jahr hat 8760 Std.  
     
 
Windkraftanlagen im Vergleich

Volllaststunden

Betriebszeit pro Jahr

Auf dem Meer

4500 Std.

51,3%

An der Küste

3000 Std.

34,2 %

Im Binnenland

1800 Std.

20,5 %

In bergiger Region

900 Std.

10,3 %

 
 

Wenn man bereits mit einer Windkraftanlage, die nur zu 20% ausgelastet ist (900 Std.), Geld verdienen kann, ist die Vergütung des so erzeugten Stromes viel zu hoch! Dazu kommen noch die immensen Schäden, die bei der Errichtung an Flora und Fauna* verursacht werden.

Die Windenergie hat den Nachteil, dass Sie nicht unbedingt dann anfällt, wenn Sie gebraucht wird. Oft bemerkt man, dass die Anlagen stehen, obwohl es windig ist. Meist liegt es daran, dass zu diesen Zeiten deutlich mehr Strom erzeugt wird als man benötigt.

Da Windenergie weder für Spitzenlasten noch als sichere Dauerversorgung eingesetzt werden kann, ist ihr Nutzen begrenzt. Den Bau von zusätzlichen Windkraftanlagen sollte man sich sorgfältig  überlegen. Die Kommunen stehen vor unangenehmen Aufgaben. Erneuerbare Energien sollen weiter ausgebaut werden, der Lebensraum und die Gesundheit der Menschen im Umfeld darf nicht um den Preis eines „Alibi-Windrades“ geopfert werden.

 
     
 
 
     
  Fragwürdige Ökobilanz, Schädigung der natürlichen Fauna, großflächige Bodenverdichtungen und Zerstörung der örtlichen Flora.  
     
  Zunächst wird zu den Standorten eine Straße gebaut, breit wie eine Bundesstraße, die geeignet ist den Transport von Erdaushub, 80-100 Tonnen Monierstahl und 1000 Tonnen Beton pro Windradfundament und letztendlich die Schwertransporte mit den Windradkomponenten aufzunehmen. Dazu kommen Bagger, LKWs, Betonpumpen, Kräne und sonstige Baumaschinen. Um den Strom ins Netz zubringen ist die Verlegung von Hochspannungskabeln bis zum nächsten, geeigneten Einspeisepunkt notwendig. Die moderne Technik macht es möglich die Kabel einzupflügen. Das heißt die Kabeltrasse muss ohne Bäume, Sträucher und Unebenheiten sein. Wenn sie durch einen Wald verläuft ist mit späterem Windbruch zurechnen.  
 

Die Fundamente der Windkraftanlagen unterliegen, ähnlich wie Brücken, dynamischen Belastungen. Man muss damit rechnen, dass sie in 30-40 Jahren marode sind und ersetzt werden müssen. Es wird nicht einfach, und auch nicht billig sein, einen Betonklotz von über 1000 Tonnen zu entsorgen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert,  die Eigentümer zu zwingen dass sie Rücklagen bilden.

 
     
 

Im „Windenergie-Erlass NRW“ steht: Aufgrund der gravierenden Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Mensch und Umwelt hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Windenergie-Erlass grundlegend zu überarbeiten. Ziel ist es, allen Beteiligten, insbesondere aber den Gemeinden, eine Hilfestellung bei der Planung und Zulassung von Windkraftanlagen zu geben und ihnen die planerischen Spielräume aufzuzeigen, weiter heißt es: Die Gemeinden haben bei der Ausweisung einer Konzentrationszone keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergie; sie sind auch nicht verpflichtet, einen wirtschaftlich optimalen Ertrag sicherzustellen.

 
   Die WKAs werden von der Bevölkerung mit Skepsis betrachtet. Jede einzelne trägt dazu bei, dass sich die Strompreise erhöhen, da die viel zu hohe Vergütung für die Einspeisung gesetzlich garantiert ist.  
     
 
 
  Infraschall  
     
  Zu den von Windkraftanlagen erzeugten Emissionen gehört Infraschall. Mehr oder minder stark nach Bauart, Leistung, Höhe und Windaufkommen. Unter Infraschall versteht man unhörbare Luftschwingungen, deren Frequenz unterhalb von etwa 16 Hz, jedoch oberhalb der vom Wetter verursachten Luftdruckschwankungen liegt. 

Infraschall bewirkt bei bestimmten Menschen eine ernste Störung des vestibulären Organs im Innenohr und damit des Gleichgewichtssinns. Die Symptome kommen einem sehr bekannt vor: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Ohrendruck, Benommenheit, Schwindel, Übelkeit, verschwommenes Sehvermögen, Herzrasen, Reizbarkeit. Die Abstandsflächen zum Siedlungsbereich von 800 Metern sind bei den bis zu 250 Meter hohen und leistungsstarken Anlagen unzureichend. Eine Studie aus USA empfiehlt sogar 2 km im Flachland und 3,2 km im Bergland. Die englische Lösung: Mindestabstands von 3 km  zur Wohnbebauung.

 
     
   Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe  der Bundesrepublik Deutschland als Betreiber der Infraschallstation I26DE im Bayerischen Wald, hat Messungen durchgeführt um die Einflüsse von Windkraftanlagen auf ihr Meßsystem beurteilen zu können. 
 
 
 
 

2. BPH – (blade passing harmonic) Flügelharmonische

Ausgehend von der analytischen Formulierung zur Abschätzung des emittierten Schalldruckpegels unterschiedlicher Windräder zur Strom-erzeugung zwischen 30 und 5000 kW kann unter Berücksichtigung des mittleren Rauschniveaus an der Station I26DE im Bayerischen Wald bei 1 bis 3 Hz (grauer Balken) ein Mindestabstand der Windräder zur Station angegeben werden Quelle: BGR

  
Laut WEA Lärmprognosegutachten(NRW) sei - außerhalb eines Radius von 200 m um die WEA herum Infraschall ausgeschlossen.  

WEA Lärmprognosegutachten: „Werte von „nur“ rund 40 dB(A) innerhalb der 200m“
  

Jedoch nach der Infraschallstation I26DE wird dieser Wert von 40dB noch nach 10 km überschritten und geht dann im Rauschpegel (graues Band in der Grafik) unter.

Windenergieanlagen erzeugen im Nennleistungsbereich typischerweise einen Schallleistungspegel von etwa 103 dB im Infraschallbereich. Windparks können Werte von über 119db erreichen.
  
 
     
  Infraschall wird im Gegensatz zu normalem Schall nicht vom Bundes Immissionsschutzgesetz (BimSch) erfasst. Es gibt schlicht keine Grenzwerte. Da es bisher auch keine geeigneten, erschwingliche Messgeräte gab. Die herkömmlichen Mikrofone und Messverstärker der Schallmesstechnik versagen bei den tiefen Frequenzen. Auch die angewandte TA-Lärm kann nicht ansatzweise den  notwendigen Schutz garantieren.  
     
 

Infraschall entsteht beim vorbeidrehen der Flügelelemente am Turm. Bei der Annäherung des Flügels an den Turm entsteht eine Luftverdichtung, wenn sich der Flügel weiter dreht entsteht ein Vakuum. Windräder können so zum Fledermaus-Killer werden. Kanadische Forscher haben nun herausgefunden, dass die Tiere durch den Unterdruck, der in der Nähe der Rotoren entsteht, ums Leben kommen,  Danach müssen die Fledermäuse gar nicht in direkten Kontakt mit den Windrädern kommen, allein die von den Rotoren erzeugten Druckunterschiede in der Nähe der Türme reiche aus, um durch ein so genanntes Barotrauma die Lungen der Tiere platzen zu lassen.

 
     
 
 
     
  Als weiterer Nachteil ist anzusehen, dass die Netzspannung unruhig wird was, bei Firmen die auf stabile Spannung angewiesen sind, zu Problemen bei der Fertigung führen kann. Daher ist Wahl des richtigen Einspeisepunktes ein sehr wichtiges Kriterium vor allem im ländlichen Raum.  
     
  Man wundert sich über die Euphorie mit der Windkraftanlagen geplant und errichtet werden.

Viele Menschen im Umkreis von 2 km um die großen Windkraftanlagen leiden unter dem Wind-Turbinen-Syndrom und wissen nichts davon. Andere verlassen ihre akustisch toxische Häuser die dann unverkäuflich sind. . . . lesen Sie hier

*) WEA (Wind-Energie-Erlass) Lärmprognosegutachten

 
 
 
 
Quellen:   Wikipedia Windkraftanlagen in NRW
    WEA, Windenergie Erlass NRW  .pdf  1,0 MB
    Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe  der Bundesrepublik Deutschland
    Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen Infraschall  .pdf  1,0 MB
    Windturbinen-Syndrom  .pdf 1,1 MB
    Umweltlexikon
 
 
 

Helmut Langenbach,  Hammerweg 44,  57258 Freudenberg